Hintergrund
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Wie arbeitet der Ausländerbeirat?
Einmal monatlich soll das Plenum des Beirates tagen. In diesem Gremium werden Vorlagen besprochen, Beschlüsse gefasst und die wichtigsten Entscheidungen getroffen, die für alle Mitglieder bindend sind.
Mit Stellungnahme und Vorschlägen wirkt der Ausländerbeirat in den Gemeindeausschüssen und lässt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in den kommunalpolitischen Willensbildungsprozess mit einfließen.
Nicht zuletzt mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird auch nach außen hin sichtbar Position bezogen.
Interessenvertretung durch den Ausländerbeirat bedeutet jedoch nicht nur, dass die Bedürfnisse der ausländischen Bevölkerung bzw. Missstände öffentlich gemacht oder lediglich artikuliert werden. Durch seine Arbeit, die oft mühselig und sehr zeitintensiv ist, trägt er auch oftmals dazu bei, dass diese gelöst oder zumindest gemildert werden.
Immer wieder lässt sich feststellen, dass überall dort, wo Ausländerbeiräte aktiv sind, dass Zusammenleben zwischen Deutschen und Ausländern besser funktioniert und weniger Benachteiligungen und Diskriminierungen zu verzeichnen sind.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen
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Wo liegen die Kompetenzen des Ausländerbeirates?
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) gibt dem Ausländerbeirat einen Rahmen, innerhalb dessen er seine Arbeit leistet und seine Forderungen durchsetzen kann.
So verfügt der Ausländerbeirat u.a. über eine Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Der Magistrat ist verpflichtet, den Ausländerbeirat über alles zu unterrichten, was zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. In den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung muss, in den Sitzungen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung kann der Ausländerbeirat gehört werden. Auch in den städtischen Kommissionen kann der Ausländerbeirat mit Stimmrecht mitwirken.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen
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Was sind die Aufgaben des Ausländerbeirates?
Die Hauptaufgaben des Ausländerbeirates liegen in der Interessenvertretung der ausländischen Einwohner/innen und der Beratung insbesondere der Gemeindeorgane. Der Ausländerbeirat arbeitet dazu mit den Kommunalpolitikern und der Verwaltung zusammen und steht in ständigen Kontakt mit den Fraktionen, den politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und ausländischen Vereinen.
Darüber hinaus fördert er die sozialen und kulturellen Aktivitäten und trägt zur Verständigung zwischen Deutschen und Ausländern bei.
Der Ausländerbeirat setzt sich ein:
- für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern
- für Toleranz und kulturelle Freiheit
- gegen Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt
- für Verbesserungen der Situation in der Ausbildung und am Arbeitsplatz
- für Verbesserungen in der aufenthaltsrechtlichen Situation
- für bessere Lebensbedingungen von ausländischen Senioren
- für die Förderung ausländischer Vereine
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen
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Was ist ein Ausländerbeirat?
Der Ausländerbeirat ist ein Gremium der ausländischen Bevölkerung in Stadt, Gemeine oder Landkreis. Gewählt wird er nach den Grundsätzen einer allgemeinen, freien, geheimen und unmittelbaren Wahl. Der Ausländerbeirat ist somit die politische Interessenvertretung aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in einer Gemeinde. Die demokratische Wahl ermöglicht die Selbstvertretung von MigrantInnen, sodass die tatsächlichen Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler Berücksichtigung finden können.
Die Anbindung an die Gemeinde als kommunales Gremium und die gesetzlich zustehenden Befugnisse des Ausländerbeirates tragen dazu bei, dass die Interessen der nichtdeutschen Bevölkerung auch Gehör finden.
Rechtliche Grundlage für die Wahl, Zusammensetzung und Kompetenzen des Ausländerbeirates sowie die Rechtstellung seiner Mitglieder bildet seit 1993 die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Seitdem sind Ausländerbeiräte auch Pflichtgremien in allen hessischen Kommunen mit mehr als 1000 ausländischen Einwohnern/innen. Die Dachorganisation auf Landesebene ist die AGAH-LAB (Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen-Landesausländerbeirat) mit Sitz in Wiesbaden.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen
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Ausländerbeiräte sind nicht vom Himmel gefallen
Weit über Hessen hinaus – von Bremerhaven bis München, von Rostock bis Freiburg – sind aus demokratischen Wahlen kommunale Ausländerbeiräte hervorgegangen, die die Interessen nicht-deutscher Mitbürger/innen fest im Blick haben und gegenüber Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten.
Mittlerweile ist die Einrichtung von kommunalen Ausländerbeiräten in sechs Bundesländern in der jeweiligen Gemeindeordnung festgehalten. In Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist die Einrichtung eines kommunalen Ausländerbeirats vorgeschrieben, sobald die Zahl der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung eine bestimmte Schwelle überschritten hat.
Als Sprachrohr von 400 demokratischgewählten Ausländerbeiräten in 13 Bundesländern wurde im Mai 1998 der Bundesausländerbeirat eingerichtet. Somit besteht nun auch auf Bundesebene eine Vertretung der Ausländerinnen und Ausländer, die auf einer demokratischen Legitimation beruht und ethnien- und parteiübergreifend die Interessen der Migrant/innen vertritt.
Der Anfang war schwer. Nachdem in den 60er Jahren die Probleme der Arbeitsmigrant/innen weitgehend über ihre Köpfe hinweg erörtert wurden, setzte sich seit Anfang der 70er Jahre allmählich die Idee der Selbstvertretung durch. So richteten einige Städte der Bundesrepublik Deutschland Ausländerbeiräte ein, deren Mitglieder nicht von oben benannt, sondern durch demokratische Wahlen ermittelt wurden. Ein Vorreiter war die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden, wo der Ausländerbeirat 1972 gegründet wurde und 2001 zum zehnten Mal in Folge Ausländerbeiratswahlen stattgefunden haben. In diesem ersten demokratisch gewählten Ausländerbeirat waren nur die Mitglieder der sieben „klassischen“ Anwerbeländer (Türkei, Italien, Griechenland, Jugoslawien, Spanien, Portugal und Marokko) vertreten.
Der Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Wiesbaden fand in Hessen Nachahmer. 1979 in Limburg, 1981 in Bad Homburg und Kassel, 1982 in Rüsselsheim. Die ersten fünf demokratisch gewählten Ausländerbeiräte in Hessen gründeten im Jahre 1983 die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH). Am 15.09.1983 wurde im Kasseler Rathaus der Vorstand der AGAH und der erste Vorsitzende gewählt und die Satzung unterschrieben. Die Geschäftsstelle der AGAH wechselte von Ausländerbeirat zu Ausländerbeirat, weil es damals keine finanzielle Absicherung dieser Arbeitsgemeinschaft gab. Erst 1990 konnte durch die Förderung mit Landesmitteln erstmals eine eigene Geschäftsstelle der AGAH in Wiesbaden mit hauptamtlichen Mitarbeiter/innen eingerichtet werden.
In den 80er Jahren wurden weitere demokratisch gewählte Ausländerbeiräte in Hessen ins Leben gerufen: 1984 in Herborn, 1986 in Dietzenbach, Hanau, Friedrichsdorf und Gießen, 1987 in Hattersheim und Wetzlar und 1988 in Offenbach. Eigene gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung demokratisch gewählter Ausländerbeiräte gab es damals allerdings noch nicht.
Die Erfahrung der demokratisch gewählten Ausländerbeiräte wurden bei der ersten Bundeskonferenz der Ausländerbeiräte am 28./29.03.1988 in Wiesbaden ausgetauscht und in aller Öffentlichkeit diskutiert. Durch die große Medienpräsenz bei dieser Konferenz fand die Idee der demokratisch gewählten Ausländerbeiräte in der bundesdeutschen Öffentlichkeit ein starkes Echo. Viele Kommunen und städtische Verwaltungen fingen nun an, sich für die Einrichtung demokratisch gewählter Ausländerbeiräte zu interessieren. Mit der Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Jahre 1992 wurden in Hessen die Ausländerbeiräte gesetzlich verankert. So gilt seit dem 1. April 1993 das Gebot, in Gemeinden, mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern einen Ausländerbeirat einzurichten.
Die hessenweite Ausländerbeiratswahl am 7. November 1993 markierte einen Meilenstein. An diesem Tage wurden in über 100 Kommunen und Städten die Ausländerbeiräte demokratisch gewählt. „Heute, wenn Rassismus und Ausländerfeindlichkeit immer noch auf der Tagesordnung stehen, wo es jeden Tag kriminelle Handlungen gegen anders Aussehende gibt, heute sind Ausländerbeiräte notwendiger denn je. Wenn es Ausländerbeiräte nicht gebe, sollte man sie erfinden. Um Toleranz und inneren Frieden zu fördern. Aber sie sind da. Man braucht sie nicht zu erfinden.“ (Rogelio Barroso, ein Pionier der AGAH)
Auch wenn schon viel erreicht wurde: Die Arbeit muss und wird weitergehen. Was wir in Jahrzehnten aufgebaut und erkämpft haben, muss gepflegt, verteidigt und weiterentwickelt werden.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen