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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja! Der Ausländerbeirat ist ein Gremium, dessen Arbeit hauptsächlich auf die Gemeindeebene gerichtet ist. Hier werden Anträge zu den Bereichen Verkehr, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Straßenbau, Versorgung, Schulen usw. diskutiert und beschlossen.
Wichtig: Ausländerbeiräte sollten sich auf Themen konzentrieren, die auf Gemeindeebene geändert werden können. Bei Bundesthemen (z.B. Ausländerrecht) kann versucht werden, auf die Landesregierung einzuwirken.
Nichts! Die Arbeit ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgelder oder monatliche Pauschale), die beispielsweise Telefonkosten, Büroartikel oder Porto abgelten soll. Bei Terminen außerhalb der Gemeinde werden Fahrtkosten erstattet.
Nein! Bei der Vergabe von Bauplätzen, Wohnungen, Arbeitsplätzen etc. dürfen Ausländerbeiratsmitglieder nicht bevorzugt werden. Die Mitarbeit dient dem Wohl aller Ausländer*innen einer Gemeinde, nicht persönlichen Vorteilen.
Viele haben gelernt, Interessenvertretung zu organisieren und Belange selbstbewusst zu vertreten. Zahlreiche Mitglieder haben später in Ortsbeiräten, Gemeindeparlamenten oder Kreistagen mitgewirkt oder sich für andere Aufgaben qualifiziert (z.B. Betriebsrat). Die größte Befriedigung ergibt sich aus dem Einsatz für ein friedliches Zusammenleben.
Formale Qualifikationen sind nicht notwendig. Die deutsche Sprache sollte jedoch soweit beherrscht werden, dass schriftliche Sitzungsunterlagen verstanden werden können. Wichtig sind:
• Geduld und Gelassenheit
• Kontakt zur "Basis" (ausländische Bevölkerung, Vereine, Organisationen)
• Interesse an den Lebensbedingungen vor Ort
• Plenarsitzungen: 1-2x monatlich
• Weitere Termine: Ausschusssitzungen, Veranstaltungen, Sprechstunden
• Vorstandsmitglieder: 6+ Termine/Monat
• In Städten mit Geschäftsstelle: geringerer Verwaltungsaufwand
Nein! Parteimitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Ausländerbeirat sollte keine Tribüne für Parteipolitik sein, sondern mit allen demokratischen Parteien zusammenarbeiten.
Die Gemeinde legt in ihrer Hauptsatzung die Anzahl fest. Die HGO schreibt mindestens 3 und maximal 37 Mitglieder vor. Empfohlen werden mindestens 7 Mitglieder für eine gute Basisarbeit. Die Anzahl sollte sich an der Anzahl der Gemeindeausschüsse orientieren.
Bei der Gemeinde selbst oder bei der AGAH. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen muss ein Ausländerbeirat eingerichtet werden.
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