Jetzt auch in Gießen: Beratung zur Arbeitsmarktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen
Gießen | Seit 12 Jahren lebt Yasmina M. in Deutschland. Sie durfte nicht arbeiten, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Da in ihrem Herkunftsland aber Bürgerkrieg herrscht, konnte sie nicht abgeschoben werden. Yasmina lebte mit einer „Duldung“ – sie war nicht in Deutschland und schon gar nicht ihrem Geburtsland zu Hause. Seit kurzem dürfte sie arbeiten, aber nach 12 Jahren ohne Arbeit und ohne Ausbildung, lehnen die meisten Arbeitgeber ab. Jetzt aber gibt es Hilfe:
Das Projektnetzwerk „BLEIB in Mittelhessen“ bietet ab sofort in enger Kooperation mit der Flüchtlingsseelsorge der Evangelischen Kirche in Gießen Beratung zum Thema Arbeit für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte an. Immer montags stehen zwei Berater der Praxis GmbH in den Räumen der Evangelischen Flüchtlingsseelsorge in Gießen, in der Lonystr. 13 zur Verfügung. Die Praxis GmbH ist ein Beschäftigungs- und Bildungsträger aus Marburg und als Netzwerkpartner von „BLEIB in Mittelhessen“ für Gießen zuständig. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung unter 06421/87 333 28 oder
„Insbesondere für die so genannten Bleibeberechtigten der gesetzlichen Altfallregelung von 2007 wird Ende des Jahres 2009 die Verlängerung der damals erteilten Aufenthaltserlaubnis an die überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes geknüpft. Durch diese Anlaufstelle können wir die Menschen bei ihren Bewerbungen, bei der Suche nach Stellen oder Ausbildungsplätzen unterstützen“, so Katja Ossenkop von der Praxis GmbH. Ihr Kollege Christoph Rettler ergänzt: „Viele Flüchtlinge haben bei der Flucht allerdings keine Zeugnisse über Bildungsabschlüsse mitnehmen können. Wir beraten hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Die Einstellungschancen von Flüchtlingen können auch in Anknüpfung an ihre bisherigen Fähigkeiten durch Kurzqualifkationen verbessert werden.“
Der Flüchtlingsseelsorger der Evangelischen Kirche, Pfarrer Hermann Wilhelmy, zeigte sich gleich überzeugt von dem Projekt: „Flüchtlingsbiographien bergen Besonderheiten, wodurch die Arbeitssuche erschwert wird. Dass nun die Notwendigkeit erkannt wird, Flüchtlinge gezielt zu beraten, ist wichtig. Dafür stellen wir gerne Räumlichkeiten zur Verfügung.“
Auch der Hessische Flüchtlingsrat ist an dem Projekt beteiligt. Er ist froh, dass es nun auch in Gießen für Flüchtlinge diese spezielle Anlaufstelle besteht. Das Netzwerk deckt mit den weiteren Anlaufstellen in Wetzlar, Marburg und Schwalmstadt weite Teile Mittelhessens ab. Neben den Bleibeberechtigten sind es besonders Geduldete, die Unterstützung brauchen. Der Duldungsstatus umfasst zahlreiche Einschränkungen im täglichen Leben. Eine Integration ist aufgrund der formalen Ausreisepflicht nicht erwünscht. „Die Politik verkennt, dass die Geduldeten oft jahrelang zum Leben im gesellschaftlichen Abseits gezwungen sind. Arbeitsverbote, Nachrangigkeitsprinzip und Residenzpflicht sind Einschränkungen, die nur Flüchtlingen das Leben schwer machen. Es ist unrealistisch, von den Geduldeten zu verlangen, von heute auf morgen durch ihre Arbeit den Lebensunterhalt zu sichern“, so Olaf Löhmer vom Hessischen Flüchtlingsrat. Die Begleitung durch die Projekte vom Europäischen Flüchtlingsfonds (ESF) zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sei ein wichtiger Schritt. Auf der anderen Seite braucht es die Einstellungsbereitschaft von Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben insbesondere in Hinblick auf die Gruppe der Flüchtlinge. „Wir sind voller Hoffnung, dass wir mit unserem Engagement dazu beitragen können, den Flüchtlingen wieder eine Perspektive eröffnen zu können“, sind sich die Initiatoren einig.
Über das Projektnetzwerk „BLEIB in Mittelhessen“:
Das Netzwerk „BLEIB (Berufliche Eingliederung und Integration für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge) in Mittelhessen“ ist eines von bundesweit 42 Netzwerken, die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Bundesarbeitsministerium beauftragt sind, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten zu fördern. BLEIB in Mittelhessen ist ein Projektverbund der Partner Mittelhessischer Bildungsverband, Praxis GmbH (beide Marburg), Arbeit und Bildung e.V. (Schwalmstadt-Treysa) der GWAB (Wetzlar) sowie dem hessischen Flüchtlingsrat. Ziel des Netzwerkes ist es, Bleibeberechtigte und Flüchtlinge bei der Sicherung des Lebensunterhaltes durch Arbeit zu unterstützen.
Bleiberechtigte und Flüchtlinge:
Die Bleiberechtsregelung (Altfallregelung) ist im Aufenthaltsgesetz mit dem § 104a festgeschrieben. Bei entsprechend langer Aufenthaltszeit (8 Jahre bzw. 6 Jahre für Familien) und der Erfüllung weiterer Zugangsvoraussetzungen konnten Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis (AE) auf Probe erhalten. Mit dieser AE ist die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet. Zum 31. Dezember 2009 müssen die Bleibeberechtigten nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbständig gesichert haben oder ab dem 1. April 2009 komplett selbständig gesichert haben. Die Ausländerbehörden prüfen auch, ob zukünftig die überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts wahrscheinlich ist. Wenn dies zutrifft, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, erhalten die Personen wieder eine Duldung.
Gießener Zeitung (online), 15.05.2009