Häufig gestellte Fragen und Antworten
Kann ich als Mitglied im Ausländerbeirat richtig Politik machen, kann ich was ändern?
Politik, sagt man, ist die Kunst des Möglichen. Der Ausländerbeirat ist ein Gremium, dessen Arbeit hauptsächlich auf die Gemeindeebene gerichtet ist. In den Ausschüssen und im Gemeindeparlament werden Anträge z. B. zu den Bereichen Verkehr, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Straßenbau, Versorgung, Abfall, Unterhaltung von Schulen usw. diskutiert und beschlossen, also alles, was die Versorgung und die Daseinsvorsorge der Einwohnerschaft einer Gemeinde betrifft. In der Vergangenheit haben Ausländerbeiräte auf Gemeindeebene oft sehr viel Zeit damit verbracht, über Themen zu diskutieren, die auf Gemeindeebene überhaupt nicht geändert werden können – beispielsweise das Ausländer- und das Arbeitserlaubnisrecht. Hierfür ist der Bundestag zuständig. Es kann allerdings versucht werden, auf die Landesregierung einzuwirken, um Änderungen herbeizuführen, weil dese im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen oder übernehmen kann. Deshalb wird empfohlen, die Abgeordnete des Landtages und des Bundestages in die Diskussion einzubeziehen. Ebenso könnte es sinnvoll sein, wenn örtliche Ausländerbeiräte sich von der AGAH-LAB Rat einholen und gegebenenfalls einen Antrag für die nächste Plenarsitzung des Gremiums stellen.
Auf der anderen Seite spricht nichts dagegen, wenn Ausländerbeiräte auch Stellung beziehen zu aktuellen Themen und „heißen Eisen“. Sie sollten sich aber davor hüten, etwa nationale Konflikte aus den Heimatländer im Ausländerbeirat auszutragen. Den zum einen können diese von hier aus nicht gelöst werden, und zum anderen würde somit Streit in den Ausländerbeirat hineingetragen, der der eigentlichen Aufgabe, nämlich die Interessen aller hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu vertreten, nicht dient und die weitere Zusammenarbeit beeinträchtigen kann.
Die Sitzungen des Ausländerbeirates sind öffentlich, und oft kommen Mitbürgern, die erfahren wollen, was der Ausländerbeirat zu bestimmten aktuellen Themen zu sagen hat. Auch die Lokalpresse interessiert sich dafür. Deshalb ist es von hoher Bedeutung, für jede Sitzung den Tagesordnungspunkt Bürgerfragestunde vorzusehen, damit persönliche Probleme, Erfahrungen und Anliegen ach von Nicht-Mitgliedern direkt eingebracht werden können.
Wie viel Geld verdiene ich als Mitglied eines Ausländerbeirates?
Nichts! Die Arbeit im Ausländerbeirat ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Es gibt eine Aufwandsentschädigung, die in Form von Sitzungsgeldern oder als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wird. Hiermit sollen beispielsweise Telefonkosten, Auslagen für Büroartikel, Ordner, Papier oder Porto abgegolten werden, die im Zusammenhang mit dem Amt als Ausländerbeiratsmitglied stehen. Die Höhe richtet sich nach der Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde. Bei der Wahrnehmung von Terminen außerhalb der Gemeinde werden die Fahrtkosten im Rahmen des Hessischen Reisekostengesetztes erstattet.
Die Mitglieder eines Ausländerbeirates sind arbeitsrechtlich geschützt und genießen wie alle Kommunalpolitiker Kündigungsschutz. Finden Sitzungen oder wichtige Termine innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit statt, was bei Schichtarbeitern öfters vorkommen kann, so zahlt die Gemeinde Verdienstausfall. Dieser wird in der Regel vom Arbeitgeber bei der Gemeinde angefordert, so dass er auf der Lohnabrechnung nicht sichtbar wird. In der Regel finden die Sitzungen des Ausländerbeirates abends statt und sind so langfristig vorausgeplant, dass die Termine auch für Arbeitnehmer im Schichtdienst berücksichtigt werden können.
Kann ich als Mitglied eines Ausländerbeirates eine Arbeitsstelle bei der Gemeinde, eine größere Wohnung oder andere Vorteile erhalten?
Nein! Generell gilt, dass bei der Vergabe von Bauplätzen, Wohnungen, Arbeitsplätzen, etc. die Gemeindevertreter oder Ausländerbeiratsmitglieder nicht bevorzugt werden dürfen. Sie haben die gleichen Rechte wie die übrigen Bewohner einer Gemeinde und Kriterien, die für die Vergabe aufgestellt werden, gelten für alle. Die Mitarbeit im Ausländerbeirat kann nicht für persönliche Vorteile genutzt werden, sondern sie dient dem Wohl aller Ausländerinnen und Ausländer einer Gemeinde.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass Personen, die in der Gemeinde jahrelang ehrenamtlich tätig gewesen sind, einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben und ein hohes Ansehen genießen. Aber auch dies berechtigt nicht zu Sonderregelungen zu deren Gunsten und persönlicher Vorteilsnahme.
Der Ausländerbeirat ist dazu verpflichtet, die Probleme der ausländischen Bevölkerung immer wieder zu erörtern, eine Gettoisierung zu vermeiden, und auf bessere Lebens- und Wohnverhältnisse, die Gleichberechtigung oder mehr Beschäftigung von Ausländern in der Verwaltung als Integrationsmaßnahmen hinzuwirken.
Personen, die in der Gemeindeverwaltung als Angestellte beschäftigt sind, können nicht in den Ausländerbeirat dieser Gemeinde gewählt werden bzw. müssen aus dem Ausländerbeirat ausscheiden, wenn sie in der Gemeinde bzw. dem Landkreis eingestellt werden, dessen Ausländerbeirat sie angehören.
Was habe ich persönlich überhaupt von der Arbeit im Ausländerbeirat?
In den letzten 30 Jahren haben viele tausend Ausländer die Arbeit der Ausländerbeiräte mitgestaltet bzw. als aktive Beobachter kennen und schätzen gelernt. Viele haben dabei gelernt, Interessenvertretung zu organisieren und die Belange der ausländischen Bevölkerung selbstbewusst zu vertreten. Zunehmend haben Parteien angefangen, EU-Ausländer bzw. eingebürgerte Deutsche ausländischer Herkunft als Kandidatinnen und Kandidaten in ihre Listen für den Ortsbeirat, das Gemeindeparlament oder den Kreistag aufzunehmen. Viele von ihnen haben ihre ersten politischen Erfahrungen im Ausländerbeirat gesammelt. Andere wiederum haben sich mit den Erfahrungen aus der Arbeit im Ausländerbeirat für andere Aufgaben – wie etwa die betriebliche Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat etc.) – qualifiziert. Die größte Befriedigung ergibt sich aber aus der Tatsache, dass man sich für das friedliche Zusammenleben von Ausländern und Deutschen einsetzt, in der Hoffnung, dass dieses Engagement Früchte tragen wird. „Wahrhaft glücklich werden sie sein, die den Weg zum Dienst am anderen gesucht und gefunden haben.“ (Albert Schweitzer)
Welche Qualifikationen braucht ein Ausländerbeiratsmitglied?
Formale Qualifikationen muss ein Ausländerbeiratsmitglied nicht mitbringen. Aber die deutsche Sprache sollte von gewählten Mitgliedern zumindest soweit beherrscht werden, dass sie die schriftlichen Sitzungsunterlagen (Anträge und Vorlagen) lesen und verstehen können. In der Kommunalpolitik geht es unmittelbar um das Zusammenleben von unterschiedlichen ethischen Minderheiten in der Gemeinde. Man muss sich mit den Problemen der Menschen beschäftigen, um gemeinsam mit den Politikern und er Verwaltung Lösungen zu finden. Man sollte die Fähigkeit besitzen, mit Geduld und Gelassenheit die Entwicklung zu verfolgen und seinen eigenen Beitrag zur Verbesserung zu leisten.
Eine wichtige Vorraussetzung für erfolgreiche Arbeit ist der regelmäßige Kontakt zu vielen Ausländern an der „Basis“, zu Vereinen und anderen gesellschaftlichen Organisationen. Dieser Kontakt ist wichtig für die Arbeit und den Informationsaustausch zwischen Parlament und Bürgern. Wer Vorschläge macht und Forderungen aufstellt, muss die Lebensbedingungen, Sorgen und Nöte der ausländischen Bevölkerung vor Ort kennen und sich ständig um „Basiskontakt“ bemühen.
Wie hoch ist der Zeitaufwand für ein Ausländerbeiratsmitglied?
Wer sich in ein öffentliches Ehrenamt wählen lässt, muss natürlich bereit sein, einen Teil seiner Freizeit zu opfern. Die Mitglieder des Ausländerbeirates müssen mindestens zu den Plenarsitzungen des Ausländerbeirates erscheinen, die regelmäßig im Abstand von 1-2 Monaten stattfinden. Darüber hinaus fallen Monat für Monat wichtige Termine an – Ausschusssitzungen, Veranstaltungen, Sprechstunden, etc. – bei denen der Ausländerbeirat vertreten sein sollte. In größeren Ausländerbeiräten werden viele Detailfragen auch im Rahmen von Vorstandssitzungen und Arbeitskreisen behandelt. Obwohl Vorsitzende und deren Stellvertreter naturgemäß mehr Zeit aufzubringen haben, sollten möglichst alle Mitglieder des Ausländerbeirates – je nach Neigung und Fähigkeit – für die verschiedenen Aufgaben herangezogen werden.
In den Städten und Gemeinden, wo eine professionell besetzte Geschäftsstelle vorhanden ist, werden alle notwendigen Vorbereitungen, Terminierungen, Beschaffung von Informationen und Korrespondenzen durch diese erledigt. Wo keine Geschäftsstelle vorhanden ist, muss die/der Vorsitzende naturgemäß Zeit für solche Verwaltungsaufgaben mitbringen.
Die Mitglieder des Vorstandes können durchaus sechs oder mehr Termine im Monat haben. In den Städten kann der Zeitaufwand auch entsprechend höher sein. Außer den Terminen sind regelmäßig direkte Kontakte zwischen den Mitgliedern wie auch zur Basis sehr wichtig.
Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländerbeirat besteht oder ein Ausländerbeirat neu eingerichtet werden muss?
Sie können es von der Gemeinde selbst oder von der AGAH-LAB erfahren. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern muss ein Ausländerbeirat eingerichtet werden. Darüber hinaus gibt es aber auch einige Gemeinden, die freiwillig einen Ausländerbeirat eingerichtet haben, obwohl dort weniger als1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind. In solchen Fällen ging die Initiative von einer Gruppe von Ausländern aus, die den Kommunalpolitikern Sinn und Zweck eines Ausländerbeirats deutlich machen und diese von der Idee überzeugen konnten.
Wie viel gewählte Mitglieder hat der Ausländerbeirat überhaupt?
Die Gemeinde legt in ihrer Hauptsatzung fest, aus wie vielen Mitgliedern der Ausländerbeirat bestehen soll. Es gibt keine gesetzlichen Richtwerte; die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt eine Mindestzahl von drei Mitgliedern und eine Höchstzahl von 37 Mitgliedern vor. Mit nur drei Mitgliedern ist eine gute Teamarbeit angesichts der Fülle der Aufgaben fast unmöglich.
In der Vergangenheit wurde oft gefordert, die Zahl der Mitglieder zu reduzieren. Eine gute Basisarbeit kann nur geleistet werden, wenn die Kommunikation zwischen den Ausländerbeiratsmitgliedern und der ausländischen Bevölkerung auf breite Ebene stattfindet. Der Integrationsgedanke muss eine größere Verbreitung finden. Da die Arbeit ehrenamtlich ist, soll sie nicht zu übermäßiger Belastung werden. Deshalb sollten Ausländerbeiräte nach Möglichkeit nicht weniger als sieben Mitglieder haben. Die Anzahl sollte sich an der Anzahl der Ausschüsse der Gemeinde orientieren, weil es für die Ausländerbeiratsmitglieder nur sehr eingeschränkt möglich ist, an den Sitzungen mehrerer Ausschüsse teilzunehmen, wenn die eigentliche Arbeit im Ausländerbeirat nicht zu kurz kommen soll. Optimal wäre es, für jeden Ausschuss zwei Mitglieder zu wählen – und zwar einen Vertreter und eine Ersatzperson, die notfalls einspringen kann.
Muss ich Mitglied einer politischen Partei sein, um im Ausländerbeirat arbeiten zu dürfen?
Nein! Die Mitgliedschaft in einer Partei ist nicht notwendig. Es gibt zwar viele Mitglieder in Ausländerbeiräten, sie sich auch in politischen Parteien engagieren und aktiv mitarbeiten, aber für die Arbeit im Ausländerbeirat ist dies nicht erforderlich. Der Ausländerbeirat sollte keine Tribüne für Parteipolitik sein, weil die Lösung der Probleme auf kommunaler Ebene eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien erfordert. Der Ausländerbeirat ist auf den Dialog mit allen Fraktionen im Parlament und den sie tragenden Parteien angewiesen, und nicht selten werden gute Vorschläge gerade von der Opposition sehr willkommen geheißen. Allerdings Vorsicht! Hinter diesem Verhalten könnte auch die Absicht stecken, den Ausländerbeirat vor den Karren der eigenen Oppositionsarbeit zu spannen. Vorschläge des Ausländerbeirates sollen zunächst auf ihre Machbarkeit geprüft werden. Es wird deshalb empfohlen, mit allen Parteien das Pro & Contra auszutauschen. An dieser Stelle wäre es auch sinnvoll, bei anderen Ausländerbeiräten und bei der AGAH-LAB Erfahrungen einzuholen.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen