Kreisausländerbeirat: Landkreis Gießen soll "Sicherer Hafen" sein
Der Kreisausländerbeirat hat beantragt, dass der Landkreis Gießen dem Bündnis "Sicherer Hafen" beitritt und Flüchtlinge aufnimmt, die aus Seenot gerettet wurden. Dies wird im Dezember beraten.
Von ee
Der Landkreis soll dem Bündnis "Sicherer Hafen" beitreten und Flüchtlinge aufnehmen, die aus Seenot gerettet wurden. Das hat der Kreisausländerbeirat beantragt. Archivfoto: dpa
KREIS GIESSEN - In der jüngsten Sitzung des Kreisausländerbeirats stellte Vera Bonica die im Juni 2018 gegründeten Bewegung "Seebrücke Gießen" vor. Diese setzt sich für zivile Seenotrettung, sichere Fluchtwege und die dauerhafte Aufnahme von geflüchteten Menschen in Deutschland ein. Inzwischen haben sich mehr als 100 Städte und Kommunen zu "Sicheren Häfen" erklärt. Wie Vorsitzender Tim van Slobbe berichtete, hat der Kreisausländerbeirat einen Antrag an den Kreistag gestellt, dass auch der Landkreis Gießen die Potsdamer Erklärung der "Städte Sicherer Hafen" unterzeichnen und sich dem Bündnis anschließen soll. Der Antrag soll im Dezember beraten werden.
Beantragt wird, dass sich der Landkreis solidarisch mit Menschen auf der Flucht und den Zielen der "Seebrücke" erklärt. Dazu soll der Landkreis aus Seenot gerettete Menschen - beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsschiff - direkt und unkompliziert aufnehmen und unterbringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Dies soll im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Land geschehen. Der Landkreis soll alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Medizin und Bildung, zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit anderen "Städten Sicherer Hafen" sollen die Forderungen des Bündnisses politisch bekräftigt werden. Dies umfasst, sich beim Land und der Bundesregierung für die Schaffung neuer oder die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden einzusetzen, heißt es in dem Antrag.
"Seit Juli 2018 sind 2200 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet worden. 225 davon sind bisher nach Deutschland gekommen. Völlig unabhängig von der Haltung zur europäischen Grenzpolitik und davon, wie man Zuwanderung bewertet, nichts rechtfertigt es, das Retten von Menschen aus Seenot zu behindern", heißt es im Antrag des Kreisausländerbeirats.
Der stellvertretende Leiter des Fachdienstes Ausländer und Personenstandswesen, Helge Krista, informierte in der Sitzung über das neue Migrationspaket. Zu den gravierendsten Änderungen gehört das Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes, was die sogenannte Wohnsitzauflage betrifft. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz habe Auswirkungen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Bei einer nicht feststehenden Identität kann es eine erkennungsdienstliche Behandlung schon bei Sechsjährigen geben. Am 1. März 2020 trete die wohl gravierendste Änderung, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, in Kraft. Es werden zwei Arten von Fachkräften unterschieden: akademischer Bereich und Berufsausbildung.
Gießener Anzeiger, Mittwoch, 20.11.2019