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Seit dem 1. April 2012 ist das neue Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Damit haben alle Personen, die in Deutschland arbeiten möchten aber in einem anderen Land ihre berufliche Qualifikation erworben haben, Anspruch auf eine Bewertung ihres Berufsabschlusses im Vergleich zum entsprechenden deutschen Abschluss. Bei gleichwertiger Qualifikation haben Sie Anspruch auf Anerkennung Ihrer Berufsausbildung, bei Nichtanerkennung können Sie nun besser erkennen, wo Zusatzqualifikationen nötig wären.
Beratung gibt es z.B. beim Amt für multikulurelle Angelegenheiten in Frankfurt am Main: 069-21274581 oder, wenn Sie im Landkreis Gießen wohnen, beim Büro des Bundestagsabgeordneten Dr. Helge Braun: 0641-41056 (bitte einen Termin vereinbaren).
Informationen im Internet: www.anerkennung-in-deutschland.de