Was ist ein Ausländerbeirat?
Der Ausländerbeirat ist ein Gremium der ausländischen Bevölkerung in Stadt, Gemeine oder Landkreis. Gewählt wird er nach den Grundsätzen einer allgemeinen, freien, geheimen und unmittelbaren Wahl. Der Ausländerbeirat ist somit die politische Interessenvertretung aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in einer Gemeinde. Die demokratische Wahl ermöglicht die Selbstvertretung von MigrantInnen, sodass die tatsächlichen Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler Berücksichtigung finden können.
Die Anbindung an die Gemeinde als kommunales Gremium und die gesetzlich zustehenden Befugnisse des Ausländerbeirates tragen dazu bei, dass die Interessen der nichtdeutschen Bevölkerung auch Gehör finden.
Rechtliche Grundlage für die Wahl, Zusammensetzung und Kompetenzen des Ausländerbeirates sowie die Rechtstellung seiner Mitglieder bildet seit 1993 die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Seitdem sind Ausländerbeiräte auch Pflichtgremien in allen hessischen Kommunen mit mehr als 1000 ausländischen Einwohnern/innen. Die Dachorganisation auf Landesebene ist die AGAH-LAB (Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen-Landesausländerbeirat) mit Sitz in Wiesbaden.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen