Jugendlichen neues Bleiberecht erteilt
Fachmann referierte beim Kreisausländerbeirat zu neuen Vorschriften.
Laubach / Gießen (hin). Mit einem Antrag an den Landesausländerbeirat (AGAH) setzt sich der Kreisausländerbeirat für die doppelte Staatsbürgerschaft ein. Bei seiner Sitzung im Laubacher Rathaus erneuerte und vertiefte der Kreisausländerbeirat unter der Leitung des Vorsitzenden Tim van Slobbe seine diesbezügliche Forderung. Hintergrund sind Probleme im Zusammenhang mit der Optionspflicht. Aktuell betroffen sind, wie Geschäftsführerin Markéta Roska erklärte, vor allem Jugendliche, deren Eltern keinen Pass ihres Herkunftslandes besitzen. Der Ausländerbeirat möchte die politisch Verantwortlichen auf diesen, wenn auch kleinen Personenkreis aufmerksam machen. Ziel ist eine Änderung der Zumutbarkeitsregelung. Um das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen, ist für den November eine Infoveranstaltung in Gießen geplant, die vom Ausländerbeirat als Kooperationspartner der AGAH zusammen mit der evangelischen Flüchtlingsseelsorge und dem Regierungspräsidium ausgerichtet wird.
Positive Integrationsprognose Voraussetzungen
Weiteres Thema war ein von Bernd Carle (Kreisausländerbehörde) gehaltenes Referat zum Bleiberecht für geduldete Jugendliche mit guter Integrationsprognose. Des Weiteren berichtete er zum neuen elektronischen Aufenthaltstitel und zu den damit verbundenen Kosten. Ab 1. Juli 2011 wurde ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendlichen und Heranwachsende geschaffen. Voraussetzung ist, dass die jungen Leute in der Bundesrepublik geboren oder vor dem 14. Lebensjahr eingereist sind. Außerdem wird ein sechsjähriger Mindestaufenthalt, ein über sechs Jahre erfolgreicher Schulbesuch oder Berufsabschluss verlangt. Antragsberechtigt sind Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres bis vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist auch eine positive Integrationsprognose. Eigene falsche Angaben, Täuschung zur Identität und Straftaten werden als Ausschlussgründe genannt. Eltern und minderjährige Geschwistern kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn keine falschen Angaben oder Täuschungen zur Identität der Eltern gemacht wurden und wenn der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit der Eltern gesichert ist. Laut Carle konnte aktuell elf Personen das neue Bleiberecht erteilt werden. In weiteren 15 Fällen ist die Erteilung voraussehbar. Hier fehlt in der Regel die Antragsberechtigung, weil die Person noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet hat. Laut Carle sind aktuell 90 Personen im Landkreis geduldet. In fünf Fällen gab es Passprobleme trotz geklärter Identität. 20 Personen befanden sich in Abschiebungsplanung. Bei 15 Geduldeten ist ein Bleiberechtsanspruch absehbar oder in Bearbeitung. 18 Personen sind als Petitions- und Härtefälle vermerkt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit Chip wurde am 1. September für die sogenannten Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürger) eingeführt. Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.
Giessener Allgemeine Zeitung 30.09.2011