Kreisausländerbeirat erhält Antragsrecht
Kreistag beschließt Änderung seiner Geschäftsordnung
Kreis Gießen (red.). Um für Ausländer wichtige Themen selbst auf die Tagesordnung der Kreisgremien setzen zu können, fordert der Ausländerbeirat seit vielen Jahren ein Antragsrecht. Mit der Formulierung „Der Ausländerbeirat hat das Recht, Anträge an den Kreistag zu stellen“ wurde dieses jetzt in Paragraf 19 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Gießen festgeschrieben, nachdem auf Initiative der CDU die einschränkende Bedingung, „zu allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen“ aus der Formulierung gestrichen wurde.
Einstimmig beschloss das der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung in Grünberg. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und Freie Wähler dazu bekannt, ein Antragsrecht für den Ausländerbeirat rechtskonform einführen zu wollen. Der Vorsitzende des Kreisausländerbeirates recherchierte dazu die juristischen Hintergründe und konnte alle rechtlichen Bedenken ausräumen.
Signal an Landesregierung
Mit dem Beschluss des Kreistages bekommt ein weiterer Ausländerbeirat in Hessen Antragsrecht. Es ist ein wichtiges Signal an die Landesregierung, dass im Landkreis Gießen die Beteiligung der Migranten ernst genommen und gelebt wird. Die Entscheidung des Gießener Kreistages gibt auch der Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeirate Hessen (agah), die Rechte der Ausländerbeiräte bei der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zu erweitern, Rückenwind. Beides wird nämlich aktuell in der hessischen Landespolitik verhandelt, heißt es in einer Pressemitteilung. Jetzt können die vielen Menschen ohne deutschen Pass, die im Gießener Landkreis leben, arbeiten und Steuern zahlen, zumindest auf kommunaler Ebene mitbestimmen, mit welchen Themen sich die Politiker auseinandersetzen.
Giessener Anzeiger, 12.11.2011