Wo liegen die Kompetenzen des Ausländerbeirates?
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) gibt dem Ausländerbeirat einen Rahmen, innerhalb dessen er seine Arbeit leistet und seine Forderungen durchsetzen kann.
So verfügt der Ausländerbeirat u.a. über eine Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Der Magistrat ist verpflichtet, den Ausländerbeirat über alles zu unterrichten, was zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. In den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung muss, in den Sitzungen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung kann der Ausländerbeirat gehört werden. Auch in den städtischen Kommissionen kann der Ausländerbeirat mit Stimmrecht mitwirken.
Quelle: Handbuch für Ausländerbeiräte in Hessen