Beschluss des Ausländerbeirates des Landkreises Gießen
aus seiner Sitzung am 28. April 2009
Betr. Fristverlängerung für Bleiberechts-Ersuchende
Der Ausländerbeirat des Landkreises Gießen bittet die politischen Parteien, sich (auch mit Hilfe ihrer jeweiligen Bundestagsabgeordneten) für eine Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung (§104a Aufenthaltsgesetz) einzusetzen. Der Bundestag wird sich mit der Thematik befassen, da entsprechende Anträge vorliegen.
Gemeint ist die Verlängerung der „Aufenthaltserlaubnisse auf Probe“ für Personen, die einen Antrag auf Bleiberecht nach der genannten Altfallregelung gestellt haben und bis zum Ablauf der Frist (31. Dezember 2009) noch nicht alle Kriterien für ein Bleiberecht erfüllen.Den betroffenen Menschen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt oft extrem erschwert und wenn sie Beschäftigung finden, dann meist im sogenannten Niedriglohnsektor, wo auch eine volle Arbeitsstelle nicht immer den Lebensunterhalt in der geforderten Höhe sichert. Die Wirtschaftskrise erschwert diese Bedingungen zusätzlich.Es sei auch darauf hingewiesen, dass diese Menschen als Geduldete oft jahrelang ohne Arbeitserlaubnis und ohne für sie bezahlbaren Zugang zu Deutschkursen auf eine Verbesserung ihres Aufenthaltsstatus gehofft haben. Mit dem Antrag auf Bleiberecht wird von ihnen in kurzer Zeit sowohl die vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes als auch das Erlernen der deutschen Sprache gefordert, die jetzt nur noch in zeitaufwändigen Intensivkursen parallel zur Vollzeitbeschäftigung erfolgen kann. Durch diese schwierigen Bedingungen droht die Regelung zu scheitern, es besteht die Gefahr, dass eine hohe Anzahl von Personen nach der Frist in die Duldung und Perspektivlosigkeit zurückfallen.