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Stellungnahme Tim van Slobbe zum Vorschlag der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“
KRITIKPUNKTE
- Prozess: Verfahren war kein Dialog sondern es wurden der agah nur die Vorschläge vorgelegt,wenige Tage bevor diese als Gesetzesentwurf veröffentlicht wurden.
- Integrations-Kommission:
- Die Festschreibung auf nur „Integration“ ist monothematisch. Gesetzliche Aufgabe Ausländerbeiräte nach §88 HGO: das Vertreten der Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde, und das Beraten der Organe der Gemeinde. Das ist eine extrem breite Aufgabe, und die Ausländerbeiräte beschäftigen sich auf dieser Basis mit Dutzenden von Themen. Integration ist eins von diesen vielen Themen, oder das was bestenfalls bei diesem Prozess möglicherweise als Nebenprodukt hinten rauskommt. Denn: Die Integration ist nicht Aufgabe der Ausländerbeiräte, sondern der Gesamtgesellschaft.
- Eigenschaften einer Kommission: Kommissionen tagen nicht öffentlich. (§67 HGO) Die Ausländerbeiräte vertreten die Interessen der ausländische Einwohner öffentlich und sichtbar in Ausschüssne und Stadtverordnetenversammlungen bzw. Kreistagen. Dort können sie auch auf aktuelle Entwicklungen in der politischen Diskussion spontan reagieren und die Sichtweise der Migrant*innen vertreten. Das ist sichtbare politische Partizipation. Kommissionen tagen nicht öffentlich. Die Ergebnisse der Diskussion werden schriftlich den Ausschüssen vorgelegt oder vom Bürgermeister bekannt gegeben. Eine direkte Reaktion ist nicht möglich. Die Ausländer / Migranten verschwinden aus dem öffentlichen politischen Geschehen der Kommune, sie sind dort nicht mehr sichtbar. Lediglich in einem nicht-öffentlichen „Miteinander an einem Tisch“ mit Vertretern der Gemeindeorgane können sie als „sachkundige ausländische Einwohner/innen“ ihre Meinung einbringen.
- Autonomie der Ausländerbeiräte: Ausländerbeiräte haben das Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu organisieren durch eine eigene Geschäftsordnung, das heißt ein Ausländerbeiratist weitestgehend autonom und bestimmt selbst, mit was er sich wann wie beschäftigt. Das ist geregelt in §87 HGO. Eine Kommission untersteht nach §72 HGO dem Bürgermeister bzw. dem Landrat. Dieser lädt ein und legt die Tagesordnung fest. Das heißt: Die Autonomie ist komplett weg.
- Optionsregelung:
- Der Vorschlag sieht vor, dass Gemeinden sich zwischen der Beibehaltung ihres bestehenden Ausländerbeirates und die Auflösung des Ausländerbeirates zugunsten der Einrichtung einer Integrations-Kommission entscheiden können. Es soll gewährleistet sein, dass Ausländerbeiräte in denjenigen Gemeinden, in denen diese Beteiligungsform bislang zu guten Ergebnissen geführt hat, auch in Zukunft fortgeführt werden können.
- Dieser Vorschlag ist zutiefst undemokratisch. Wer entscheidet was „gute Ergebnisse“ sind? Wenn ein Ausländerbeirat sich konsequent für die Interessen der ausländischen Einwohnern einsetzt, eckt er oft an. Er muss Mängel benennen, unbequem sein, macht sich nicht unbedingt nur Freunde. Und rechtsextreme Parteien werden immer zum Ergebnis kommen, dass der Ausländerbeirat in der Kommune keine guten Ergebnisse erzielt. Auch genannt wird das Beispiel, dass in einer Kommune der Ausländerbeirat nicht gut sei, wenn sie nur aus einer Liste bestehen würde, die nicht die Pluralität abbilden würde. Die Idee, das Ergebnis eines demokratischen Prozesses abzulehnen und es als Grund zu benutzen ein Ausländerbeirat abzuschaffen zugunsten einer Integrationskommission ist ein demokratischer Offenbarungseid. Das ist wie wenn man vorschlagen würde, den Landtag abzuschaffen weil einem das Wahlergebnis der Landtagswahl nicht gefällt.
- Das grundsätzliche Anliegen des Vorschlages, die politische Partizipation zu stärken in den „Pflicht“-Kommunen mit über 1000 ausländische Einwohner*innen, in denen kein Wahlvorschlag zu Stande kommt, ist begrüßenswert. Aber in den Kommunen, in denen ein Ausländerbeirat existiert, oft seit 25 Jahren oder länger, muss unbedingt gewährleistet sein, dass diese erhalten bleiben. Dort gibt es keinen logischen Handlungsbedarf, ein existierendes Gremium abzuschaffen und durch ein neues zu ersetzen. Vielmehr ist dieses ein fataler Schritt, die nur die im Ausländerbeirat aktiven Personen demotivieren wird. Für eine Teilnahme an einem neuen Gremium werden diese nicht mehr zu motivieren sein. Daher darf es keine Option zwischen Ausländerbeirat und Integrations-Kommission zu wählen geben, in den Orten in denen ein Ausländerbeirat existiert oder ein Wahlvorschlag zu Stande kommt.
- Die Integrations-Kommission soll laut dem Vorschlag nahezu die selben Rechte bekommen wie die Ausländerbeiräte. Dann gibt es aber keine Veranlassung, sich für das Kommissionsmodell zu entscheiden. Wenn ein Gremium die selben Rechten wie ein Ausländerbeirat hat, sollte es auch Ausländerbeirat heißen.
RECHTSEXTREMISMUS
- Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus breiten sich immer weiter aus in der Gesellschaft. Völkische, gegen die FDGO verstoßende Einstellungen der Ungleichheit sind bekanntlich in der Mitte der Gesellschaft und finden immer mehr Raum im öffentlichen Diskurs. Der Mord an RP Walter Lübcke, NSU und die Rolle des Verfassungsschutzes, NSU 2.0 in der hessischen Polizei, Hannibal-Netzwerk in der KSK, Anschlag auf der Synagoge in Halle, Waffenfunde und Leichensäcke bei Rechtsextreme, Todeslisten.
- Die Ausländerbeiräte Hessens haben als eine der wenigen Organisationen in Hessen eine umfassende Veranstaltungsreihe durchgeführt vor Bundes- und Landtagswahl um über Rechtsextremismus und AfD aufzuklären. Für den Erhalt der Demokratie halten Ausländerbeiräte und deren Vertreter ihren Kopf hin.
- Und was macht die Landesregierung? Sie erfüllt eine zentrale Forderung der Rechtsextremen / neue Rechten / AfD: Die Reduzierung oder Abschaffung der Beteiligungsrechte der Ausländer und Migranten.
- 2016 sind in viele Kreis und Stadtparlamente die AfD eingezogen. 2018 ist im Landtag die AfD eingezogen. Und 2021 werden aus einem Großteil der hessischen Kommunen die Ausländerbeiräte verschwunden sein. Sie werden dort nicht mehr sitzen, sie werden nicht mehr daran teilnehmen!
FAZIT
Eine gute Demokratie lässt sich immer am Umgang mit ihren Minderheiten erkennen.
Wir sind entsetzt und schockiert, sowohl über das Vorhaben an sich als über das Verfahren.
Viele Kommunen werden im Rahmen der Option die ihnen oft lästige Ausländerbeiräte durch
harmlose und personell und thematisch besser kontrollierbare Integrations-Kommissionen ersetzen.
Das hier vorliegende Konzept wird daher nach Einschätzung der agah, so es denn in dieser Form
umgesetzt werden sollte, zu einer faktischen Abschaffung der hessischen Ausländerbeiräte führen.
Stellungnahme Tim van Slobbe zum Vorschlag der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“ S4
VORSCHLÄGE
Sollte die „Verbesserung der politischen Beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“
wirklich das Ziel der Fraktionen CDU und B90/Grüne sein, kann das erreicht werden durch folgende
Vorschläge:
- Die Optionsregelung muss wegfallen
- bestehende Ausländerbeiräte dürfen nicht ersetzt werden
- Die direkte Wahl der Ausländerbeiräte bleibt erhalten
- Briefwahl in allen Kommunen / Landkreise wird in HGO bestimmt
- Nur in „Pflicht“-Kommunen mit über 1000 ausländischen Einwohner*innen, in denen kein Wahlvorschlag zu Stande kommt, besteht Handlungsbedarf. Dort, und nur dort, könnten die Mitglieder des Ausländerbeirates benannt werden.
- Da der Vorschlag beinhaltet, dass die Integrations-Kommissionen nahezu die selben Rechte haben sollen wie die Ausländerbeiräte, könnte sie auch ihren Namen behalten. In „Pflicht“-Kommunen mit über 1000 ausländischen Einwohner*innen, in denen kein Wahlvorschlag zu Stande kommt, werden demnach keine Integrations-Kommissionen eingerichtet, sondern Ausländerbeiräte.
- In der HGO werden festgeschrieben: ◦ Antragsrecht zu allen Themen (nicht nur die, die Migranten betreffen, weil es keine Themen gibt, die Migranten nicht betreffen) ◦ Rederecht in Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlungen / im Kreistag zu allen Themen (nicht nur die, die Migranten betreffen, weil es keine Themen gibt, die Migranten nicht betreffen) ◦ Konkrete Festschreibung der personellen, finanziellen und strukturellen Ressourcen der Ausländerbeiräte nach §88 HGO Abs. 3 („Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“), in Form von Mindestanforderungen pro Anzahl der Ausländischen Einwohner*innen
- Die Wahl der Ausländerbeiräte findet statt am Tag der hessischen Kommunalwahl. Alle Wahllokale der Kommunalwahl stehen auch für die Stimmabgabe der Ausländerbeiratswahl zur Verfügung. Sollte das Wahlgeheimnis durch eine niedrige Wahlbeteiligung in Frage gestellt werden, werden alle abgegebene Stimmzettel eine Kommune an einen zentralen Ort zusammengeführt und dort gezählt.
- Die Amtszeit der jetzt amtierenden Ausländerbeiräte wird bis zu diesem Termin verlängert. Behelfsweise gilt die Regelung in §87 Abs. 1 Satz 2 HGO. (Nach Ablauf der Wahlzeit führt der bisherige Vorsitzende seine Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorsitzenden weiter.)
- Die Landesregierung unterstützt die Ausländerbeiratswahl mit finanziellen Mitteln in einerHöhe, die einen effektiven und landesweit sichtbaren überparteilichen Aufruf zur Teilnahme an den Ausländerbeiratswahlen in ähnlichem Umfang wie den der politischen Parteien ermöglichen. Dieses könnte über die agah geschehen.