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Stellungnahme Tim van Slobbe zum Vorschlag der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“
KRITIKPUNKTE
- Prozess: Verfahren war kein Dialog sondern es wurden der agah nur die Vorschläge vorgelegt,wenige Tage bevor diese als Gesetzesentwurf veröffentlicht wurden.
- Integrations-Kommission:
- Die Festschreibung auf nur „Integration“ ist monothematisch. Gesetzliche Aufgabe Ausländerbeiräte nach §88 HGO: das Vertreten der Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde, und das Beraten der Organe der Gemeinde. Das ist eine extrem breite Aufgabe, und die Ausländerbeiräte beschäftigen sich auf dieser Basis mit Dutzenden von Themen. Integration ist eins von diesen vielen Themen, oder das was bestenfalls bei diesem Prozess möglicherweise als Nebenprodukt hinten rauskommt. Denn: Die Integration ist nicht Aufgabe der Ausländerbeiräte, sondern der Gesamtgesellschaft.
- Eigenschaften einer Kommission: Kommissionen tagen nicht öffentlich. (§67 HGO) Die Ausländerbeiräte vertreten die Interessen der ausländische Einwohner öffentlich und sichtbar in Ausschüssne und Stadtverordnetenversammlungen bzw. Kreistagen. Dort können sie auch auf aktuelle Entwicklungen in der politischen Diskussion spontan reagieren und die Sichtweise der Migrant*innen vertreten. Das ist sichtbare politische Partizipation. Kommissionen tagen nicht öffentlich. Die Ergebnisse der Diskussion werden schriftlich den Ausschüssen vorgelegt oder vom Bürgermeister bekannt gegeben. Eine direkte Reaktion ist nicht möglich. Die Ausländer / Migranten verschwinden aus dem öffentlichen politischen Geschehen der Kommune, sie sind dort nicht mehr sichtbar. Lediglich in einem nicht-öffentlichen „Miteinander an einem Tisch“ mit Vertretern der Gemeindeorgane können sie als „sachkundige ausländische Einwohner/innen“ ihre Meinung einbringen.
- Autonomie der Ausländerbeiräte: Ausländerbeiräte haben das Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu organisieren durch eine eigene Geschäftsordnung, das heißt ein Ausländerbeiratist weitestgehend autonom und bestimmt selbst, mit was er sich wann wie beschäftigt. Das ist geregelt in §87 HGO. Eine Kommission untersteht nach §72 HGO dem Bürgermeister bzw. dem Landrat. Dieser lädt ein und legt die Tagesordnung fest. Das heißt: Die Autonomie ist komplett weg.
- Optionsregelung:
- Der Vorschlag sieht vor, dass Gemeinden sich zwischen der Beibehaltung ihres bestehenden Ausländerbeirates und die Auflösung des Ausländerbeirates zugunsten der Einrichtung einer Integrations-Kommission entscheiden können. Es soll gewährleistet sein, dass Ausländerbeiräte in denjenigen Gemeinden, in denen diese Beteiligungsform bislang zu guten Ergebnissen geführt hat, auch in Zukunft fortgeführt werden können.
- Dieser Vorschlag ist zutiefst undemokratisch. Wer entscheidet was „gute Ergebnisse“ sind? Wenn ein Ausländerbeirat sich konsequent für die Interessen der ausländischen Einwohnern einsetzt, eckt er oft an. Er muss Mängel benennen, unbequem sein, macht sich nicht unbedingt nur Freunde. Und rechtsextreme Parteien werden immer zum Ergebnis kommen, dass der Ausländerbeirat in der Kommune keine guten Ergebnisse erzielt. Auch genannt wird das Beispiel, dass in einer Kommune der Ausländerbeirat nicht gut sei, wenn sie nur aus einer Liste bestehen würde, die nicht die Pluralität abbilden würde. Die Idee, das Ergebnis eines demokratischen Prozesses abzulehnen und es als Grund zu benutzen ein Ausländerbeirat abzuschaffen zugunsten einer Integrationskommission ist ein demokratischer Offenbarungseid. Das ist wie wenn man vorschlagen würde, den Landtag abzuschaffen weil einem das Wahlergebnis der Landtagswahl nicht gefällt.
- Das grundsätzliche Anliegen des Vorschlages, die politische Partizipation zu stärken in den „Pflicht“-Kommunen mit über 1000 ausländische Einwohner*innen, in denen kein Wahlvorschlag zu Stande kommt, ist begrüßenswert. Aber in den Kommunen, in denen ein Ausländerbeirat existiert, oft seit 25 Jahren oder länger, muss unbedingt gewährleistet sein, dass diese erhalten bleiben. Dort gibt es keinen logischen Handlungsbedarf, ein existierendes Gremium abzuschaffen und durch ein neues zu ersetzen. Vielmehr ist dieses ein fataler Schritt, die nur die im Ausländerbeirat aktiven Personen demotivieren wird. Für eine Teilnahme an einem neuen Gremium werden diese nicht mehr zu motivieren sein. Daher darf es keine Option zwischen Ausländerbeirat und Integrations-Kommission zu wählen geben, in den Orten in denen ein Ausländerbeirat existiert oder ein Wahlvorschlag zu Stande kommt.
- Die Integrations-Kommission soll laut dem Vorschlag nahezu die selben Rechte bekommen wie die Ausländerbeiräte. Dann gibt es aber keine Veranlassung, sich für das Kommissionsmodell zu entscheiden. Wenn ein Gremium die selben Rechten wie ein Ausländerbeirat hat, sollte es auch Ausländerbeirat heißen.
RECHTSEXTREMISMUS
- Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus breiten sich immer weiter aus in der Gesellschaft. Völkische, gegen die FDGO verstoßende Einstellungen der Ungleichheit sind bekanntlich in der Mitte der Gesellschaft und finden immer mehr Raum im öffentlichen Diskurs. Der Mord an RP Walter Lübcke, NSU und die Rolle des Verfassungsschutzes, NSU 2.0 in der hessischen Polizei, Hannibal-Netzwerk in der KSK, Anschlag auf der Synagoge in Halle, Waffenfunde und Leichensäcke bei Rechtsextreme, Todeslisten.
- Die Ausländerbeiräte Hessens haben als eine der wenigen Organisationen in Hessen eine umfassende Veranstaltungsreihe durchgeführt vor Bundes- und Landtagswahl um über Rechtsextremismus und AfD aufzuklären. Für den Erhalt der Demokratie halten Ausländerbeiräte und deren Vertreter ihren Kopf hin.
- Und was macht die Landesregierung? Sie erfüllt eine zentrale Forderung der Rechtsextremen / neue Rechten / AfD: Die Reduzierung oder Abschaffung der Beteiligungsrechte der Ausländer und Migranten.
- 2016 sind in viele Kreis und Stadtparlamente die AfD eingezogen. 2018 ist im Landtag die AfD eingezogen. Und 2021 werden aus einem Großteil der hessischen Kommunen die Ausländerbeiräte verschwunden sein. Sie werden dort nicht mehr sitzen, sie werden nicht mehr daran teilnehmen!
FAZIT
Eine gute Demokratie lässt sich immer am Umgang mit ihren Minderheiten erkennen.
Wir sind entsetzt und schockiert, sowohl über das Vorhaben an sich als über das Verfahren.
Viele Kommunen werden im Rahmen der Option die ihnen oft lästige Ausländerbeiräte durch
harmlose und personell und thematisch besser kontrollierbare Integrations-Kommissionen ersetzen.
Das hier vorliegende Konzept wird daher nach Einschätzung der agah, so es denn in dieser Form
umgesetzt werden sollte, zu einer faktischen Abschaffung der hessischen Ausländerbeiräte führen.
Stellungnahme Tim van Slobbe zum Vorschlag der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“ S4
VORSCHLÄGE
Sollte die „Verbesserung der politischen Beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“
wirklich das Ziel der Fraktionen CDU und B90/Grüne sein, kann das erreicht werden durch folgende
Vorschläge:
- Die Optionsregelung muss wegfallen
- bestehende Ausländerbeiräte dürfen nicht ersetzt werden
- Die direkte Wahl der Ausländerbeiräte bleibt erhalten
- Briefwahl in allen Kommunen / Landkreise wird in HGO bestimmt
- Nur in „Pflicht“-Kommunen mit über 1000 ausländischen Einwohner*innen, in denen kein Wahlvorschlag zu Stande kommt, besteht Handlungsbedarf. Dort, und nur dort, könnten die Mitglieder des Ausländerbeirates benannt werden.
- Da der Vorschlag beinhaltet, dass die Integrations-Kommissionen nahezu die selben Rechte haben sollen wie die Ausländerbeiräte, könnte sie auch ihren Namen behalten. In „Pflicht“-Kommunen mit über 1000 ausländischen Einwohner*innen, in denen kein Wahlvorschlag zu Stande kommt, werden demnach keine Integrations-Kommissionen eingerichtet, sondern Ausländerbeiräte.
- In der HGO werden festgeschrieben: ◦ Antragsrecht zu allen Themen (nicht nur die, die Migranten betreffen, weil es keine Themen gibt, die Migranten nicht betreffen) ◦ Rederecht in Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlungen / im Kreistag zu allen Themen (nicht nur die, die Migranten betreffen, weil es keine Themen gibt, die Migranten nicht betreffen) ◦ Konkrete Festschreibung der personellen, finanziellen und strukturellen Ressourcen der Ausländerbeiräte nach §88 HGO Abs. 3 („Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“), in Form von Mindestanforderungen pro Anzahl der Ausländischen Einwohner*innen
- Die Wahl der Ausländerbeiräte findet statt am Tag der hessischen Kommunalwahl. Alle Wahllokale der Kommunalwahl stehen auch für die Stimmabgabe der Ausländerbeiratswahl zur Verfügung. Sollte das Wahlgeheimnis durch eine niedrige Wahlbeteiligung in Frage gestellt werden, werden alle abgegebene Stimmzettel eine Kommune an einen zentralen Ort zusammengeführt und dort gezählt.
- Die Amtszeit der jetzt amtierenden Ausländerbeiräte wird bis zu diesem Termin verlängert. Behelfsweise gilt die Regelung in §87 Abs. 1 Satz 2 HGO. (Nach Ablauf der Wahlzeit führt der bisherige Vorsitzende seine Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorsitzenden weiter.)
- Die Landesregierung unterstützt die Ausländerbeiratswahl mit finanziellen Mitteln in einerHöhe, die einen effektiven und landesweit sichtbaren überparteilichen Aufruf zur Teilnahme an den Ausländerbeiratswahlen in ähnlichem Umfang wie den der politischen Parteien ermöglichen. Dieses könnte über die agah geschehen.
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Rede von Tim van Slobbe in der agah Plenarsitzung am 30.11.2019 in Darmstadt zum Vorschlag
der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender
Ausländerinnen und Ausländer“ wie beschrieben in der „Zusammenfassung des Gesprächs vom 21. November 2019 im Hessischen Landtag“ von Alexander bauer (CDU) und Eva Goldbach
(B90/Grüne)
Hallo, mein Name ist Tim van Slobbe, ich bin Vorsitzender vom Ausländerbeirat des Landkreises
Gießen und stellvertretender Vorsitzender der agah, für alle, die mich noch nicht kennen,
Es ist nicht ganz einfach, weil wir wirklich auch nur 48 Stunden hatten uns mit dem Papier hier zu
beschäftigen, und wir sind ja auch alle noch berufstätig, und ich versuche jetzt die Sichtweise des
agah-Vorstandes klar zu machen.
Erstmal vorweg der Satz:
Eine gute Demokratie lässt sich immer am Umgang mit ihren Minderheiten erkennen.
Und das Thema, der Enis hat es schon gesagt, ist eine quasi faktische Abschaffung des Systems der
Ausländerbeiräte wie es bisher besteht.
Wir sind entsetzt und schockiert, über das Vorhaben an sich und über das Verfahren. Ein Dialog sieht
anders aus, da setzt man sich erst zusammen und spricht bevor Ergebnisse präsentiert werden. Hier
sind die Ergebnisse aber bereits festgelegt.
Jeder der sich damit beschäftigt, kennt die Gründe für die niedrige Wahlbeteiligung, aber das ist hier
jetzt nicht Thema.
Die Landesregierung kommt zum Ergebnis, dass das bisherige Partizipationsmodell der Wahl von
Ausländerbeiräten optimiert und weiterentwickelt werden soll.
Das Gegenteil passiert hier aber.
Der Lösungsvorschlag besteht darin, eine Integrationskommission einrichten zu können.
Das muss man sich mal gut überlegen.
Erstens: Integration. Die Aufgabe der Ausländerbeiräte nach HGO §88 ist das Vertreten der Interessen
der ausländischen Einwohner der Gemeinde, und das Beraten der Organe der Gemeinde. Das ist eine
extrem breite Aufgabe, und die Ausländerbeiräte beschäftigen sich auf dieser Basis mit Dutzenden
von Themen. Integration ist eins von diesen vielen Themen, oder das was bestenfalls bei diesem
Prozess möglicherweise als Nebenprodukt hinten rauskommt.
Die Integration ist nicht Aufgabe der Ausländerbeiräte, sondern der Gesamtgesellschaft.
Unsere gesetzliche Aufgabe ist das Vertreten der Interessen der ausländischen Einwohner.
Dann geht es um eine Kommission.
Bisher haben Ausländerbeiräte das Recht, ihre innere Angelegenheiten selber zu organisieren durch
eine eigene Geschäftsordnung, das heißt ein Ausländerbeirat ist weitestgehend autonom und bestimmt
selbst, mit was er sich wann wie beschäftigt. Das ist geregelt in §87 HGO.
Eine Kommission, so steht es in §72 HGO, untersteht dem Bürgermeister bzw. dem Landrat. Das
heißt: Die Autonomie ist komplett weg.
Dann steht in §67 der HGO, wo es um Kommissionen geht, dass die Sitzungen von Kommissionen
nicht öffentlich stattfinden. Das heißt: Das Gremium trifft sich hinter verschlossenen Türen, dort wird
diskutiert, es kommt vielleicht ein Ergebnis bei raus welches dann schriftlich in einer
Stadtverordnetenversammlung als Stellungnahme vorgelegt wird.
Das bedeutet letztendlich: Die Ausländerbeiräte verschwinden aus dem parlamentarischen
Geschehen, sie werden nicht mehr sichtbar sein.
Ich bin Vorsitzender vom Ausländerbeirat des Landkreises Gießen, und in den Kreistagssitzungen
sitzt der Ausländerbeirat direkt neben dem Rednerpult, kann jederzeit seine Hand heben und zu jedem
der Themen Stellung beziehen. Das ist eine sichtbare Partizipation. Das wird weggenommen, und wir
verschwinden dort.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: 2016 sind in viele Kreis- und Stadtparlamente
die AfD eingezogen. 2018 ist im Landtag die AfD eingezogen. 2021 werden aus einem Großteil der
hessischen Kommunen die Ausländerbeiräte verschwunden sein. Sie werden dort nicht mehr sitzen,
sie werden nicht mehr daran teilnehmen!
Und das sind jetzt harte Worte, aber ich finde die Grünen und die CDU machen sich damit zu
Menschen, die die Interessen der Rechtsextremen, der Neuen Rechten, der AfD, durchsetzen.
Und das ist politisch einfach ein Skandal. Ich mache seit 15 Jahren Ausländerbeiratsarbeit, und ich
habe nie gedacht dass Deutschland mal so weit kommt ,dass man einfach in einer Zeit, wo jeder redet
über Rechtsextremismus, wo jeder darüber redet was kann man gegen Rechtsextremismus tun, und
wo die Ausländerbeiräte mit die einzigen waren die vor der Bundestagswahl und vor der
Landtagswahl reihenweise Veranstaltungen durchgeführt haben, ihren Kopf hingehalten haben, auf
den Abschusslisten der Rechten stehen, und als Dank dafür werden wir jetzt abgeschafft.
Das ist ein riesen Skandal, anders kann man das nicht benennen. Ich bin wirklich schockiert.
Unglaublich.
Und das ganze Ding ist geschickt aufgemacht, denn man kann ja denken ach, die Landesregierung
eröffnet ja nur eine Option, und jede Kommune kann das ja selber machen.
Die Ausländerbeiräte werden ja nicht abgeschafft.
Die Kommunen, „in denen diese Beteiligungsform bislang zu guten Ergebnissen geführt hat“,
können die Ausländerbeiräte natürlich gerne behalten. Ja wer entscheidet denn das? [Zwischenruf
Bocklet: Das Parlament] Ja, das Parlament. Ich gehe in den Kreistag rein, ich lege mich mit jedem
an. Ich sage die Sicht der Ausländer, und das ist nicht immer unbedingt das was man hören will, da
eckt man an, da macht man sich nicht nur Freunde, und dann kriegt man gesagt, fragen Sie mal im
Landkreis Gießen nach, ah der nervt, das ist schwierig, immer kommt er mit den Rechtsextremen,
jetzt soll er endlich mal ruhig sein.
Und dann kann man schön sagen ja, das hat nicht so gut funktioniert, dann macht man als Option,
dann probieren wir jetzt mal so eine Kommission aus.
Die Erwartung der agah ist das vielleicht einige Kommunen sich nicht trauen, dieses Ding
durchzusetzen weil sie politisch ihr Gesicht verlieren würden, aber das die meisten sagen okay, es tut
kurz weh, aber dann sind wir die endlich los, die politische Beteiligung der Migranten in der
Öffentlichkeit.
Und dann sitzt man in den Kommissionen, tagt ohne Öffentlichkeit, ist nur ein sachkundiger
Einwohner, und man kann keine Öffentlichkeitsarbeit mehr machen, man kann keine eigene Themen
mehr setzen, man kann keine Veranstaltungen mehr machen, man kann nicht mehr über sich selbst
bestimmen. Ein Armutszeugnis ist das.
Andere Möglichkeiten hätte es genug gegeben.
Man hätte wirklich ein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer einführen können, aber das ist ja nicht
gewollt, dann hätte man die Ausländerbeiräte vielleicht nicht mehr gebraucht.
Man hätte auch die Rechte der Ausländerbeiräte wirklich stärken können, man hätte die Ressourcen
nicht nur unbestimmt sondern bestimmt festlegen können in der HGO.
Man hätte die Rechte der Ausländerbeiräte wie Antragsrecht schon festschreiben können, man hätte
die Wahltermine zusammen legen können, so dass die Wahlbeteiligung auch wirklich gestiegen wäre,
auch durch mehr Wahllokale, man hätte genug Möglichkeiten gehabt.
Und zum Schluss, wenn man schon sagt, man will was tun für die Kommunen wo keine
Ausländerbeiratswahl zustande kommen weil da keine Kandidaten kommen, dann könnte man
überlegen: Auch in diese Kommunen gibt es einen Ausländerbeirat, man nennt ihn Ausländerbeirat, er
ist keine Kommission sondern Ausländerbeirat, und dort werden, aber nur dort, die Mitglieder
benannt. Aber diese Sache mit den Kommissionen, das geht gar nicht.
Ich möchte noch einmal wiederholen, denn das ist wirklich das Schlimmste: 2016 zieht die AfD in
den Kommunalparlamenten ein, 2018 in den Landtag, und 2021 verschwinden die Ausländerbeiräte.
Herzlichen Dank.
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Kommunalwahlen im Landkreis Gießen 6. März 2016:
Fragen an die Parteien
1. Werden Sie eine Integrationsstrategie für den Landkreis entwickeln und umsetzen? Wenn ja, wie?
Es ist zu prüfen, inwieweit das Arbeitsmarktintegrationsprojekt des Landkreises Marburg-Biedenkopf nicht auch im Landkreis Gießen umgesetzt werden kann. Arbeitsmarktintegration ist einer der wichtigsten Formen der Integration, da es den Menschen ermöglicht ein Leben in Selbstbestimmung zu führen. Für die Integration in die Dorf/Stadtgemeinschaft gilt es die vielen ehrenamtlichen Initiativen weiter zu stärken.
2. Sozialer Wohnungsbau: Schon bevor immer mehr Flüchtlinge in den Landkreis gekommen sind, gab es zu wenig Wohnraum, der zu den Bedingungen der KdU (Kosten der Unterkunft) verfügbar war. Jetzt wird auch für viele Flüchtlinge Wohnraum dringend gebraucht, so dass kurzfristig hunderte Wohnungen in diesem Preissegment fehlen. Was werden Sie tun, um dieses Problem anzugehen?
Der Landkreis Gießen hat bereits Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen (Wohnungsbaugesellschaft) weitere Maßnahmen sind vorerst aus unserer Sicht nicht notwendig.
3. Wie wollen Sie die Sicherheit von Frauen und Kindern vor sexuellen Übergriffen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber des Landkreises sicherstellen?
(Frage aus dem AK „Migrantinnen“)
Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Menschen in unseren Unterkünften sind nicht hinnehmbar. Es gilt hier die Sozialarbeiter und die Ehrenamtlichen weiter zu schulen, damit sie sich vor Ort um jeden Fall kümmern und präventiv tätig werden: Es muss permanent und verständlich kommuniziert werden, dass das in unserem Land nicht toleriert wird. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass jeder Vorfall polizeilich und strafrechtlich verfolgt wird.
4. Wir nehmen mit Besorgnis wahr, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, verbreitet durch rechtspopulistische und xenophobe Gruppierungen in Alltag und Politik, besonders auch in der Mitte der Gesellschaft salonfähiger wird. Welche Maßnahmen wollen Sie hiergegen konkret ergreifen auf kommunaler Ebene?
5. Viele Familien, die hierher kommen, haben Kinder im Kindergarten-Alter. Den Flüchtlingsfamilien ist es wichtig, dass ihre Kinder in den Kindergarten gehen, weil sie um den Wert der Bildung für die Integration wissen. Diese Haltung wird durch die hohe Zahl der Anmeldungen bestätigt.
Wie kann man die Einrichtungen konkret in die Lage versetzen und die dort arbeitenden Menschen dabei unterstützen, der zunehmenden Vielfalt gerecht zu werden?
Flüchtlingskinder haben die gleichen Rechte wie „deutsche“ Kinder. Hier müssen die Kommunen handeln und frühzeitig ihre Angebote erweitern, damit allen Eltern die eine Betreuung wünschen auch einen Kindergartenplatz für ihre Kinder angeboten werden kann.
6. Die bisherige Beschulung junger Flüchtlinge erlaubt den Besuch der Schulen bis zum 18. Lebensjahr. Flüchtlingen über 18 Jahre bleibt der Schulbesuch und damit die Chance auf Bildung und Ausbildung sowie Integrationsmöglichkeiten verwehrt. Es entsteht ein bildungs- arbeitsmarktpolitischer und gesellschaftlicher Ausschluss. Damit werden Potentiale nicht genutzt.
Was werden Sie und Ihre Partei unmittelbar nach der Kommunalwahl unternehmen, um diese Potenziale miteinzubeziehen und diesen jungen Flüchtlingen die Schulpforte zu öffnen?
Der Bereich der Bildung ist nicht beim Landkreis Gießen, sondern beim Land Hessen angesiedelt. Es gibt aber bereits schon jetzt viele Möglichkeiten für Flüchtlinge über 18 Jahre (z.B. InteA-Klassen).
Link: https://kultusministerium.hessen.de/schule/individuelle-foerderung/sprachfoerderung/intensivklassen-beruflichen-schulen-intea
7. Ausländerbeiräte setzen sich seit Jahren für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer ein. Wie stehen Sie zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger?
Auch dies ist keine Angelegenheit des Landkreises, sondern eine verfassungsrechtliche Frage! Bei Kommunalwahlen können EU-Bürger bereits heute wählen. Eine Erweiterung des Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger ist von der CDU nicht geplant. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit für Bürger, die sich bereits seit längerem in der EU aufhalten die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes anzunehmen. Wir sind der Meinung, dass das Wahlrecht eng mit der Staatsbürgerschaft zusammenhängt. Eine Änderung beim Wahlrecht ist aus Sicht der CDU nicht geplant.
8. Die ohnehin starken Migrationsbewegungen und die damit einhergehende Multikulturalität und Pluralität der Gesellschaft haben durch die Flüchtlingswellen der letzten Jahre enorm zugenommen. Dieser Zuwachs hat nicht nur Auswirkungen auf die Landes- oder Bundespolitik, sondern vor allem auf die Lokalpolitik, da wo Politik Menschen trifft. Welche konkreten Vorstellungen haben Sie zum Thema Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und inwiefern finden Sie die Ansätze der 90er Jahre im Jahr 2016 gelungen / zutreffend?
Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels sollten wir uns darum bemühen eine Ausbildung in der Kreisverwaltung noch besser zu bewerben und dabei besonders Jugendliche mit Migrationshintergrund animieren sich um eine Ausbildung beim Landkreis Gießen zu bewerben. Ansonsten unterstützen wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der interkulturellen Sensibilität in Form von Seminaren und Workshops für alle Mitarbeiter des Landkreises Gießen.
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Pressemitteilung des Kreisausländerbeirates zur Situation der Flüchtlinge im Landkreis Gießen
Hohe Flüchtlingszahlen
Seitdem 2013 klar wurde, dass die Flüchtlingszahlen ansteigen würden, befasste sich der Ausländerbeirat wieder intensiv mit der Aufnahme von Flüchtlingen im Landkreis Gießen.
Uns wurde gleich beim Ausbruch des Konflikts in Syrien bewusst, dass Flüchtlinge aus diesem Land in Deutschland eintreffen würden, der Flüchtlingsstrom aus Afrika, ganz besonders aus Eritrea, nicht abreißen würde, und Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak sowie aus Balkanländern eintreffen würden.
Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Gießen
Diese einfache Feststellung veranlasste uns dazu Ende 2012 die zu der Zeit einzige noch bestehende Gemeinschaftsunterkunft in Staufenberg-Treis zu besichtigen. Was wir damals feststellten, war alarmierend: Menschen hausten dort in einem verwahrlosten Gebäude, es herrschte eine trostlose Stimmung. Darüber berichtet wurde auf einer öffentlichen Sitzung des KABs. Anwesende
Vertreter und Vertreterinnen der zuständigen Behörden waren durchaus der Meinung, so könne es nicht weitergehen, Handlungsbedarf sei da.
Seitdem bemüht sich das Team Asyl des Landkreises verstärkt um eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge, die dem Landkreis zugewiesen werden. War 2013 nur noch eine Unterkunft da, so sind es heute 17.
Am 3. 02. 2015 hatten Mitglieder des Ausländerbeirats des Landkreises die Möglichkeit, die neueröffnete Unterkunft in Rodheim-Bieber zu besichtigen. Wir konnten feststellen, dass es sich um eine durchaus menschenwürdige Unterbringung handelt.
Wir begrüßen auch die Einrichtung von Deutschkursen sowie die Möglichkeit für Flüchtlinge Berufspraktika zu machen.
Der Kreisausländerbeirat möchte jedoch auf die nach wie vor bestehenden Defizite der Flüchtlingsbetreuung hinweisen: Der in Biebertal angetroffene Sozialarbeiter ist engagiert und scheut keine Mühe, er hat aber viel zu wenig Zeit. Offiziell sei er nur 2 Stunden in der Woche vor Ort. Wir stellen fest, dass die Immobilien besser betrieben werden als früher, dass die Sozialbetreuung jedoch nicht ausreichend ist.
Der KAB stellte mit Erfolg im Kreistag einen Antrag auf Erhöhung der Zahl der Sozialarbeiter, die in die Sammelunterkünfte gehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Wir freuen uns über diese Entscheidung, befürchten aber, dass Sozialarbeit trotzdem nicht in ausreichendem Ausmaße erfolgen wird.
In Sammelunterkünften leben Einzelpersonen oder Familien, die aus Krisen- oder Kriegsgebieten kommen. Viele sind traumatisiert,. Zahlreiche junge Leute kommen nach einer langen Odyssee in Deutschland an.
Wir begrüßen die Tatsache, dass überall Menschen bereit sind, sich ehrenamtlich für die Flüchtlinge zu engagieren.
Auf der Sitzung in Biebertal wurde von Mitgliedern der Initiative „Biebertal hilft“ berichtet. Wir waren vom hohen Grad an Engagement beeindruckt. Gleichzeitig wurde klar, dass Ehrenamtliche nicht in allen Bereichen helfen können, was wir auch im Gespräch mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Migrationsdienste erfahren konnten. Aber auch die hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten ständig „am Limit“, wie wir im Arbeitskreis Migration der Wohlfahrtsverbände hören konnten.
Abschiebungen
Jeden Tag erhalten Menschen im Landkreis Bescheide, Ihr Aufenthalt sei beendet.
Betroffen sind Menschen aus den Balkanländern, oft Roma, die in Länder zurückgeschickt werden, wo sie diskriminiert werden und im Elend leben müssen.
Betroffen sind auch Menschen, die über ein „sicheres Drittland“ nach Deutschland gekommen sind.
Nach dem „Dublin-Abkommen“ müssen Flüchtlinge dort einen Asylantrag stellen, wo sie zuerst die EU betreten haben und kontrolliert wurden.
Die Liste der Länder, in die abgeschoben wird, wird ständig erweitert. Serbien, Bosnien und Mazedonien gelten beispielsweise als „sichere“ Herkunftsländer. EU-Staaten gelten ohnehin „automatisch“, ohne Überprüfung der Einzelfälle, als sicher. Italien ist das Land, in das am meisten abgeschoben wird. Eine Abschiebung dorthin bedeutet aber ein Leben auf der Straße. Eine Abschiebung in die Ukraine bedeutet Inhaftierung und ein Leben in geschlossenen Lagern.
Dies sind nur einige Beispiele.
Solidarität mit Flüchtlingen und Verhinderung von Abschiebungen in Gießen
In den letzten Wochen konnten Demonstranten zweimal Abschiebungen im Morgengrauen verhindern.
Der KAB begrüßt das Engagement des Bündnisses „Rassismus tötet“.
Fragen an die Landesregierung:
Wie konnte der Hessische Landtag gegen einen Abschiebestopp im Winter stimmen? Wie kann man so unmenschlich sein?
Warum wurde erst mit so viel Verspätung auf die offensichtlich zu erwartenden hohen Flüchtlingszahlen reagiert?
Fragen an die Bundesregierung:
Flüchtlinge sterben im Meer oder auf Landwegen, vegetieren in Lagern, werden misshandelt, sind Opfer von Rassismus und Ausgrenzung.
Wie lange wird das Dublin-Abkommen noch weiter in Kraft bleiben und Menschen daran hindern die Länder zu erreichen, die sie eigentlich erreichen wollten?
Wie lange werden Familien auseinandergerissen, Menschen in größter Not belassen?
Wie lange noch wird sich Europa abschotten und ihre Außengrenzen mit militärischen Mitteln durch FRONTEX abriegeln?
Auch wenn im Landkreis die zuständigen Behörden sich sehr um menschenwürdige Verhältnisse bemühen, können und dürfen wir nicht über die Grundfragen der Flüchtlingspolitik schweigen.
Gießen, 09. März 2015
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Warum es Ausländerbeiräte geben muss
Migranten und Migrantinnen, Menschen mit Migrationshintergrund, können sich auf verschiedene Art und Weise engagieren. Sie können Vereine gründen, die zum Ziel haben die Kultur und die Sprache des Herkunftslandes zu pflegen, zu fördern. Sie können Sportvereine gründen, unterstützen, in denen Menschen gleicher Herkunft aktiv sind. Migranten und Migrantinnen engagieren sich für die Integration ihrer Landsleute, sind vielfach ehrenamtlich tätig. Die religiös orientierten Vereine sind auch von besonderer Bedeutung.
Was uns als Ausländerbeirat von allen anderen Organisationsformen unterscheidet, ist, dass wir zum Ziel haben, ein politisches Sprachrohr für Migranten und Migrantinnen zu sein.
- Wir vertreten alle, wir sind weder ethnisch, noch religiös, noch parteipolitisch orientiert.
- Wir geben einem Personenkreis, der keine oder nur eingeschränkten Zugang zur politischen Partizipation eine Stimme.
- Wir versuchen, die spezifischen Probleme, mit denen Menschen mit Migrationshintergrund konfrontiert sind, zu erfassen, zu benennen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten.
- Wir bemühen uns an den Entscheidungsprozessen teilzunehmen.
Einige Beispiele für Probleme, die nur von Migranten und Migrantinnen oder Personen, die ihnen sehr nahe stehen, wirklich erfasst und verstanden werden können:
- Problemkomplex Staatsangehörigkeit: Die Politik streitet für oder gegen die „doppelte Staatsangehörigkeit“ Für Personen, die nicht betroffen sind, sind es nur Worte. Für Betroffene hat es eine ganz andere Tragweite. Wenn jemand aufgefordert wird zu „seinem „ Konsulat zu gehen, um einen Nationalpass zu beantragen, klingt das einfach, ist es aber in vielen Fällen nicht. Zahlreiche Kinder von Asylbewerbern, zum Beispiel, sind bei den Konsulaten nicht registriert. Die Registrierung, zum Beispiel im türkischen Konsulat, setzt voraus, dass beide Elternteile sich dahin begeben. Wenn es überhaupt gelingt einen Pass zu erhalten, so wird er sofort wieder abgegeben. Was für Nichtbeteiligte einfach erscheint, ist ein unglaublich mühsamer Weg, auf dem man Kraft und Geld verliert. Die „Hinnahme“ der doppelten Staatsangehörigkeit ist eine Forderung, die nur Insider verstehen, es ist eine immense Erleichterung.
- Problemkomplex Sprache: Was Mehrsprachigkeit, was Erst- und Zweitsprache bedeutet, ist etwas, was Menschen erleben. Es ist wichtig, dass gerade Ausländerbeiräte sich damit befassen. Tun sie es nicht, so entscheidet die Mehrheitsgesellschaft. Wer hat nicht in der Schule die Frage gehört: „Was sprechen Sie zu Hause?“. Ist die Antwort nicht „Deutsch“, dann folgt die Schlussfolgerung, es sei kein Wunder, dass das Kind Probleme in der Schule hätte.
- Problemkomplex Diskriminierung auf Grund der Herkunft, der Hautfarbe, der Religion. Auch hier sollen die Probleme erfasst und benannt werden, und das geht nur, wenn gerade die Personen, die diskriminiert werden oder sich diskriminiert fühlen, ein Sprachrohr haben.
- Zu Schulbildung und Ausbildung haben die Ausländerbeiräte viel zu sagen. Die Mehrheitsgessellschaft hat sich vielleicht an das Schulsystem gewöhnt, Migranten und Migrantinnen sehen die verschiedenen Schularten, Schulzweige, Kurssysteme, Selektionsmechanismen mit anderen Augen. Ihre Fragen, ihre Ängste, gar ihre Verzweiflung kann nur von denjenigen erfasst werden, die alles aus ihren Augen sehen.
Keine andere Organisationsform kann Ausländerbeiräte ersetzen, die ihre Schwerpunkte selbstbestimmt wählen und formulieren und in die politischen Gremien tragen.
Françoise Hönle, 30.01.2015